Schallimmissionspläne §47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz

Seit Juni 2005 gilt das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Hierzu sind in einem ersten Schritt bis 30. Juni 2007 für ausgewählte Bereiche (Ballungsräume über 250T Einwohner und Hauptverkehrswege) strategische Lärmkarten zu erstellen. Ausgehend hiervon sind Aktionspläne von den zuständigen Behörden auszuarbeiten. In einem zweiten Schritt sind dann für weitere Bereiche (Ballungsräume ab 100T Einwohner und weitere Hauptverkehrswege) bis 2012 Lärmkarten und Aktionspläne zu erstellen. Die strategischen Lärmkarten umfassen dabei folgende Berechnungen

· Lden (Tag-Abend-Nacht-Pegel)
· Ln (Nacht-Pegel)
· Angaben zur Zahl der vom Lärm belasteten Menschen bezogen auf die lauteste Fassade eines Wohnhauses

Dabei dürfen die Eingangsdaten wie z.B. Verkehrsdaten zur Bestimmung der sogenannten Lärmindizes Lden und Ln nicht älter als 3 Jahre sein.
Lärmkarte Straßenverkehr (www.stadt.Mainz.de)
GIS-Programm: ArcView Straßennetz mit Verkehrsdaten

Einwohnerbelastung
Geländemodell (www.stadt.Mainz.de)
Zur Erstellung neuer Lärmkarten bzw. die Überarbeitung und Aktualisierung vorhandener Schallimmissionspläne gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie bzw. des §47a-f Bundesimmissionsschutzgesetzt bietet die deBAKOM folgende Dienstleistungen an:

· Erstellung von Lärmkatastern für Straße, Schiene, Gewerbe, Flugverkehr, etc.
· Überarbeitung vorliegender Daten
· Erstellung der zur Berechnung notwendigen Datenmodelle (Gelände, Gebäude, etc.)
· Berechnung der verschienenen Kenngrößen Lden, Ln,Ld
· Ermittlung der Anzahl von Lärm belasteter Menschen entsprechend Umgebungslärmrichtlinie/§47 BImSchG

Bei der Erstellung der Lärmkarten kommen bewährte Schallausbreitungsprogramme, GIS-Programme (Geoinformationssysteme wie z.B. ArcView) sowie Datenbanken zum Einsatz, um eine Weiterverwendung und eine Aktualisierung der Lärmkarten zu ermöglichen.