Geruchsstoffimmissionsmessungen

Rasterbegehungen

Mit der Rasterbegehung werden flächenbezogene Daten über vorhandene Geruchsstoffimmissionen durch Prüfer ermittelt. Über einen bestimmten Zeitraum begehen Prüfer die Messpunkte eines Messrasters im Beurteilungsgebiet nach einem festgelegten Terminplan und protokollieren dort nach einem definierten Verfahren, das in der VDI-Richtlinie 3940 Blatt 1 beschrieben ist, ihre Geruchswahrnehmungen.

Neben den Geruchshäufigkeiten werden die Geruchsintensitäten erfasst und eine hedonische Bewertung (angenehm - unangenehm) der anlagenspezifischen Geruchsqualitäten vorgenommen. Die Betrachtung der unterschiedlichen Intensitätsschwellen und der Hedonik erfolgt auf der Basis des Forschungsprojektes „Untersuchungen zur Auswirkung von Intensität und hedonischer Geruchsqualität auf die Ausprägung der Geruchsbelästigung“ (Düsseldorf, Odenthal 2003), an dem die deBAKOM beteiligt war.

 

Beispiel eines Messrasters einer Rasterbegehung

 

Fahnenbegehungen

Schema einer Fahnenbegehung

Fahnenbegehungen dienen dazu, Informationen über die Geruchsstoffimmissionen innerhalb einer Geruchsstofffahne zu erlangen. Sie werden z. B. zur Verursacherermittlung und zur Kalibrierung einer Ausbreitungsrechnung oder eines Ausbreitungsmodells und zur Abschätzung von Emissionsquellstärken eingesetzt, wenn die zu untersuchende Anlage nicht emissionsmesstechnisch erfasst werden kann (z. B. große Anzahl diffuser Quellen).

Bei einer Fahnenbegehung gemäß VDI-Richtlinie 3940 Blatt 2 werden mindestens fünf geeignete und geschulte Prüfer im Lee der Anlage in verschiedenen Entfernungen von der oder den Quellen in einer Achse quer zur Ausbreitungsrichtung der Geruchsfahne nebeneinander positioniert.

Die Prüfer protokollieren dann gleichzeitig innerhalb der Messzeit von 10 Minuten alle 10 Sekunden ihre subjektiven Geruchswahrnehmungen.


Fahnenbegehung im Feld